Liebe Sportfreunde,
zur ordentlichen Mitgliederversammlung der FIBALON Baskets Neumarkt e.V. lade ich gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung herzlich ein.
Sie findet am 3. Juni 2016 um 19 Uhr in der Schloßstraße 43, 92318 Neumarkt (Gasthof Hiereth) statt.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Eröffnung der Mitgliederversammlung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstands
• Vereinsaktivitäten
• Bericht und Ausblick sportliche Leitung
• Bericht und Ausblick Jugendleitung
• Öffentlichkeitsarbeit - Bericht des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Aufteilung Arbeitsdienst im Verein
- Beitragsordnung
- Sonstiges
- Schlusswort
Mit sportlichen Grüßen
Günther Stagat
1. Vorstand
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Ergänzende Hinweise:
1. Anträge zur Mitgliederversammlung
Nach § 11 Absatz 4 der Satzung können begründete Anträge durch die Mitglieder bis zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist können keine Anträge mehr gestellt werden.
2. Geplante Beschlussfassungen
Unter Tagesordnungspunkt 9 (Aufteilung Arbeitsdienst im Verein) ist vorgesehen, ein Konzept zur gerechten Aufteilung der Arbeitsdienste im Verein zu beschließen. Die Vorarbeit des Präsidiums hat bereits den zeitlichen Umfang der notwendigen Arbeitsleistung umrissen, das Konzept soll nun sicherstellen, dass sich zumindest alle aktiven Mitglieder gleichermaßen am Funktionieren des Vereins beteiligen. Das Konzept beinhaltet auch Regelungen für Fälle, in denen Mitglieder ihre Arbeitsdienste ganz oder zum Teil nicht wahrnehmen – konkret soll in diesen Fällen ein finanzieller Ausgleich durch diese Mitglieder geleistet werden.
Unter Tagesordnungspunkt 10 (Beitragsordnung) ist geplant, die bei der Gründung des Vereins beschlossenen Beiträge in eine Beitragsordnung zu fassen. Mit dieser geplanten Beschlussfassung gehen keinerlei Änderungen an der Beitragshöhe oder den Modalitäten der Beitragszahlung einher. Diese Regelungen sieht die Beitragsordnung vor:
§ 1 Begriffsbestimmung
(1) Jugendliche sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erwachsene sind alle volljährigen Mitglieder.
(2) Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, für die ein gültiger Teilnehmerausweis vorhanden ist. Passive Mitglieder sind alle Mitglieder, für die kein Teilnehmerausweis vorhanden ist.
(3) Als Familie im Sinne der Beitragsordnung gelten Ehepaare, eingetragene Partnerschaften, Eltern oder Elternteile mit Kind sowie Geschwister, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
§ 2 Beitragshöhe
(1) Der Jahresbeitrag beträgt für Jugendliche 60 EUR.
(2) Der Jahresbeitrag beträgt für volljährige, aktive Mitglieder 96 EUR. Für volljährige, passive Mitglieder beträgt der Jahresbeitrag 54 EUR.
(3) Der Familienbeitrag beträgt 42 EUR für Jugendliche und 66 EUR für volljährige, aktive Mitglieder.
§ 3 Fälligkeit
Der Jahresbeitrag wird jährlich jeweils im Voraus zum 1.7. eines Kalenderjahres fällig. Beim Beitritt zum Verein wird der Beitrag mit der Wirkung des Beitritts fällig.
§ 4 Entrichtung
Der Beitrag wird per Bankeinzug erhoben. Ausnahmen von dieser Regelung können vom Vorstand genehmigt werden. Der Beitrag ist dann zu überweisen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Bei vorzeitiger Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 6 Beitritt
(1) Erfolgt der Beitritt zum Beginn des Geschäftsjahres, ist der volle Jahresbeitrag zu leisten.
(2) Erfolgt der Beitritt im laufenden Geschäftsjahr, ist der Jahresbeitrag anteilig für jeden vollen Monat der Mitgliedschaft zu entrichten.
(3) Ein Beitritt im laufenden Monat gilt im Sinne der Beitragsordnung als Beitritt zum 1. des nachfolgenden Monats.
§ 7 Ausnahmen
Der Vorstand kann Ausnahmen von den Regelungen dieser Beitragsordnung beschließen, wenn dies im Interesse des Vereins liegt.